Rund ums Thema Sicherheit taucht oft die Frage auf: Wer haftet, wenn man eine Hüpfburg mietet? Hier findest du eine allgemeine Orientierung. Bitte beachte: Das ist keine Rechtsberatung – im Zweifel hilft ein Blick in deine Versicherungsunterlagen oder eine kurze Rückfrage bei deiner Versicherung.
Während die Hüpfburg bei deinem Fest im Einsatz ist, liegt die Aufsicht in der Regel bei dir als Veranstalter bzw. Mieter. Das bedeutet vor allem: Kinder beaufsichtigen, Regeln zum sicheren Hüpfen beachten und auf Wind und Wetter achten.
Wir stellen dir gepflegte, geprüfte und gereinigte Geräte bereit und weisen dich bei der Übergabe kurz ein. So startest du auf einer sicheren Basis.
Kläre im Vorfeld, ob deine private Haftpflicht- oder eine Veranstalterversicherung den Einsatz abdeckt. Bei Firmenfesten übernimmt das oft eine Betriebs-Versicherung. So bist du auf der sicheren Seite.
Ja, die Aufsicht während der Nutzung liegt beim Veranstalter bzw. Mieter. Wir empfehlen, Kinder immer im Blick zu behalten.
Ja, wir stellen gepflegte, geprüfte und gereinigte Geräte bereit und weisen dich bei der Übergabe ein.
Nein. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an deine Versicherung.
Auch nach 18 Uhr sind wir für dich da – wenn du Unterstützung brauchst, helfen wir dir gern weiter.